AGB DES WERBEZENTRUM WUNSTORF

WERBEZENTRUM WUNSTORF - IHRE FULL SERVICE AGENTUR FÜR WERBETECHNIK, WEBDESIGN & EVENTS - WERBUNG MIT BISS AUS WUNSTORF FÜR DIE REGION HANNOVER

1. BEGRIFFSBESTIMMUNG, GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des WERBEZENTRUM WUNSTORF. Die Begriffe „Auftrag“, „Anbieter“ und „Auftraggeber“ sind in ihrem kaufmännischen Sinne zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf die jeweilige Vertragsart, „Anbieter“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, und „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit das WERBEZENTRUM WUNSTORF diese schriftlich anerkannt hat.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Kommunikations- und Marketingberatung sowie sämtliche Leistungen einer klassischen Full-Service-Werbeagentur.

2. TERMINE UND LIEFERFRISTEN

2.1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.

2.2. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.

2.3. Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

2.4. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so ist das WERBEZENTRUM WUNSTORF berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das WERBEZENTRUM WUNSTORF, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden resultiert daraus nicht – auch dann nicht, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten oder realisiert werden können.

3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung des Kunden, aus schriftlichen Rebriefings oder aus Angeboten des WERBEZENTRUM WUNSTORF.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem WERBEZENTRUM WUNSTORF zeitgerecht und vollständig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.

3.3. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (etwa Fotos, Logos etc.) hinsichtlich möglicher Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstiger Rechte Dritter (Rechteclearing) zu prüfen und garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und vom WERBEZENTRUM WUNSTORF für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.

3.4. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbesondere Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht) wird seitens des WERBEZENTRUM WUNSTORF nur dann übernommen, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrages ist. In diesem Fall ist das WERBEZENTRUM WUNSTORF berechtigt beziehungsweise verpflichtet, einen Anwalt zur Rechtsberatung hinzuzuziehen. Andernfalls liegt die Verantwortung für die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung und damit für die rechtliche Absicherung der Werbemaßnahme beim Auftraggeber. Beauftragt der Auftraggeber das WERBEZENTRUM WUNSTORF mit diesen Leistungen, trägt er alle hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten für externe Rechtsberatung, Behörden und Ähnliches zu marktüblichen Konditionen, sofern nicht anders vereinbart.

3.5. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

3.6. Die Leistungen des WERBEZENTRUM WUNSTORF gelten als vertragsgerecht erbracht, auch wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. hinsichtlich Patenten, Marken oder des Urheberschutzes), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF behält sich vor, seine Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.

3.7. Zum Zwecke der Prüfung und Zustimmung legt das WERBEZENTRUM WUNSTORF dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text (einschließlich der orthografischen und grammatikalischen Richtigkeit, selbst wenn ein Lektorat Teil des Auftrages ist, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart).

3.8. Beratungsaufträge im WERBEZENTRUM WUNSTORF beinhalten niemals eine juristische Rechtsberatung.

4. VORZEITIGE AUFLÖSUNG

4.1. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

4.1.1. Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

4.1.2. Der Kunde fortgesetzt – trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfristsetzung – wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, etwa hinsichtlich der Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder der Erfüllung von Mitwirkungspflichten, verletzt;

4.1.3. Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen des WERBEZENTRUM WUNSTORF weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistungserbringung eine geeignete Sicherheit bietet.

5. FREMDLEISTUNGEN DRITTER

5.1. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder – nach vorheriger Information – im Namen des Kunden. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF wählt diese Dritten sorgfältig aus und stellt deren fachliche Qualifikation sicher.

5.3. Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden gesondert mitgeteilt wurden und über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde zu übernehmen – dies gilt auch im Falle einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsdurchführung vom WERBEZENTRUM WUNSTORF beauftragten Dritten in den 12 Monaten nach Abschluss des Auftrages ohne weitere Mitwirkung des WERBEZENTRUMS WUNSTORF weder unmittelbar noch mittelbar mit eigenen Projekten zu beauftragen.

6. VERGÜTUNG

6.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des WERBEZENTRUM WUNSTORF. Ist für eine Leistung keine individuelle Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätze.

6.2. Mehraufwand des WERBEZENTRUM WUNSTORF wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den gültigen Stundensätzen berechnet. Dies gilt insbesondere für Mehraufwände, die durch a) das Vorlegen von Unterlagen in nicht digitalisiertem Format, b) erforderliche Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c) zusätzlichen Aufwand im Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebene Test- oder Recherchedienstleistungen und rechtliche Prüfungen, e) Leistungen in den Abendstunden, an Wochenenden und/oder Feiertagen, f) mehr als zwei Korrekturschleifen oder mehr Korrekturschleifen als vereinbart sowie g) durch nachträgliche Änderungswünsche von Eigenbeiträgen (Text und Bild) entstehen.

6.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, ist das WERBEZENTRUM WUNSTORF berechtigt, Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden direkt nutzbaren Form vorliegen und können als interne Arbeitsgrundlage verbleiben.

6.4. Der Kunde hat den Schaden zu tragen, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, nachträglich berichteter oder lückenhafter Angaben des Kunden wiederholt oder verzögert durchgeführt werden müssen.

6.5. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes berechnet das WERBEZENTRUM WUNSTORF folgende Stornogebühren auf Grundlage des ursprünglich vertraglich

Geregelten Honorars:

– Bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages: 20 %
– Ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages: 25 %
– Ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages: 30 %

6.6. Kündigt der Auftraggeber einen bereits freigegebenen Auftrag vorzeitig, gilt hinsichtlich des Honorars die Regelung des § 649 BGB.

7. ZAHLUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF stellt seine Leistungen unmittelbar nach Erbringung in Rechnung. Soweit keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtentgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des WERBEZENTRUM WUNSTORF.

7.2. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie weiterer anfallender Zölle, Gebühren und sonstiger Abgaben. (Hinweis: Passagen zur Künstlersozialversicherung wurden gestrichen.)

7.3. Zusätzlich gilt:
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzugs Mahngebühren sowie die Kosten eines Inkassoverfahrens geltend zu machen.

7.4. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrages einzubehalten (Zurückbehaltungsrecht). Die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt hiervon unberührt.

7.5. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen des WERBEZENTRUM WUNSTORF nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in Fällen unbestrittener bzw. rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend gemacht werden.

8. SOCIAL MEDIA KANÄLE

8.1. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook) oder anderen Online-Plattformen (z. B. eBay, Jobportale) sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Diese Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte an Endnutzer weiterzuleiten. Das daraus resultierende Risiko, dass Werbeanzeigen oder Kampagneninhalte grundlos entfernt werden, liegt außerhalb des Einflussbereiches des WERBEZENTRUM WUNSTORF. Im Falle von Nutzerbeschwerden ist zwar eine Gegendarstellung möglich, jedoch erfolgt in der Regel eine sofortige Entfernung der Inhalte. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes kann zeitverzögert erfolgen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Gegebenheiten an.

9. KORRESPONDENZ PER MAIL/MÜNDLICH

9.1. Der Versand von Informationen und Dokumenten per E-Mail oder anderen elektronischen Wegen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Daten den Risiken von unbefugtem Zugriff, Veränderung oder Verlust unterliegen können. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Versand und Empfang elektronischer Mitteilungen einverstanden. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der elektronischen Übermittlung entstehen – es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

9.2. Mündlich erteilte Auskünfte werden nur dann verbindlich, wenn diese durch schriftliche Bestätigung ergänzt werden.

10. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG

10.1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt das WERBEZENTRUM WUNSTORF geeignete Werbemittelhersteller, Druckereien oder Produktionsgesellschaften aus und erteilt Produktionsaufträge nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber. Sollte nichts Abweichendes schriftlich vereinbart sein, erfolgt die Auftragserteilung an diese Dritten im Namen und auf Rechnung des WERBEZENTRUM WUNSTORF.

10.2. Bei Produktionsaufträgen, deren voraussichtlicher Wert 2.500 Euro übersteigt, ist das WERBEZENTRUM WUNSTORF berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe des Brutto-Auftragswertes zu verlangen.

11. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

11.1. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF verpflichtet sich, sämtliche während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden streng vertraulich zu behandeln.

12. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

12.1. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften das WERBEZENTRUM WUNSTORF sowie seine Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verletzt werden oder ein Verzug bzw. eine Unmöglichkeit vorliegt.

12.3. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung hinsichtlich Pflichtverletzungen, unerlaubter Handlung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf vorhersehbare bzw. typische Schäden beschränkt.

12.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Fälle von Arglist, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, Rechtsmängel oder Produkthaftungsansprüche.

12.5. Wegen unverschuldeter Irrtümer sowie Druck- oder Übermittlungsfehlern, die das WERBEZENTRUM WUNSTORF zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde keinen Schadensersatz geltend machen.

13. ABNAHME

13.1. Schuldet das WERBEZENTRUM WUNSTORF einen bestimmten Arbeitserfolg, wie beispielsweise einen individualisierbaren Entwurf, so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung keine Erklärung der Abnahme oder Ablehnung – vorausgesetzt, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht –, gilt die Abnahme als erfolgt. Bei wesentlichen Abweichungen wird das WERBEZENTRUM WUNSTORF diese in angemessener Frist beheben und zur erneuten Abnahme vorlegen.

13.2. Fertige Arbeitsergebnisse (z. B. Webseiten, Druckerzeugnisse) gelten als abgenommen, sofern sie nicht innerhalb von drei Tagen ausdrücklich abgenommen oder verweigert werden.

14. AUFWENDUNGEN

14.1. Jede Partei trägt die ihr im Geschäftsverkehr entstehenden Kosten für Porto, Telefon und Fax.

14.2. Reisekosten werden wie folgt berechnet:
– Fremdkosten: nach Belegen,
– interner Stundenaufwand: gemäß aktueller Standardpreisliste,
– Reisekosten im eigenen Pkw: 1,30 Euro pro Kilometer.

14.3. Alle sonstigen Kosten (z. B. Anwaltskosten, Kurier- und Transportkosten, Farbkopien) werden, sofern vom Auftraggeber beauftragt, diesem in Rechnung gestellt.

15. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

15.1. Sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vom WERBEZENTRUM WUNSTORF erstellten Werbemitteln für die Laufzeit des Vertrags – mindestens jedoch für 6 Monate nach Abnahme. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Änderungen oder Bearbeitungen der Werbemittel sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des WERBEZENTRUM WUNSTORF zulässig. Eine Weiterübertragung oder Lizenzierung an Dritte bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung.

15.2. Sofern zur Erstellung von Arbeitsergebnissen Rechte Dritter (z. B. Foto-, Film-, Urheber- oder GEMA-Rechte) oder Zustimmungen benötigt werden, holt das WERBEZENTRUM WUNSTORF diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ein. Dies erfolgt grundsätzlich nur im für die Werbemaßnahme erforderlichen zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Umfang. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG gehen zulasten des Auftraggebers.

15.3. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferten Werbemittel frei von Rechten Dritter sind.

15.4. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF ist berechtigt, die erstellten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zu eigenen Werbezwecken (z. B. auf der Internetseite oder in Printmedien) zu nutzen.

15.5. Nutzungsrechte für abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben beim WERBEZENTRUM WUNSTORF.

16. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ

16.1. Falls der potenzielle Kunde das WERBEZENTRUM WUNSTORF vorab zur Erstellung eines Konzepts einlädt und dieses vor Abschluss eines Hauptvertrages erarbeitet wird, tritt bereits durch die Einladung und deren Annahme ein Pitching-Vertrag in Kraft. Diese AGB gelten auch hierfür.

16.2. Der potenzielle Kunde erkennt an, dass das WERBEZENTRUM WUNSTORF bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl noch keine Verpflichtungen des Kunden bestehen.

16.3. Das Konzept unterliegt – soweit die sprachlichen und grafischen Ausführungen urheberrechtlich geschützt sind – dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des WERBEZENTRUM WUNSTORF ist unzulässig.

16.4. Darüber hinaus enthält das Konzept wesentliche, eigenständige Ideen, die als Grundlage für die spätere Vermarktungsstrategie dienen. Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, diese kreativen Ideen, die im Rahmen des Konzeptes präsentiert wurden, ohne weiteren Abschluss eines Hauptvertrages weder selbst noch durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten.

16.5. Sollte der potenzielle Kunde der Ansicht sein, dass ihm bereits vor der Präsentation eigene Ideen bekannt waren, so hat er dies binnen 3 Tagen nach der Präsentation schriftlich unter Vorlage entsprechender Beweismittel mitzuteilen.

16.6. Andernfalls gilt, dass die präsentierten Ideen neu sind und im Fall ihrer Verwendung ein Verdienst des WERBEZENTRUM WUNSTORF angenommen wird.

16.7. Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Zahlungseingang ein.

17. DATENSCHUTZ

17.1. Das WERBEZENTRUM WUNSTORF verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die unter [Ihre-Domain/datenschutz] abrufbar ist.

18. VERSAND UND TRANSPORT

18.1. Mit dem Versand der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Kunden über, sobald das WERBEZENTRUM WUNSTORF die Ware an das von ihm beauftragte Beförderungsunternehmen übergibt. Wird die Ware an einen vom Kunden gewünschten alternativen Ort versandt, so geht die Gefahr – spätestens mit Verlassen des Werks oder Lagers – auf den Kunden über, unabhängig vom Versandweg.

18.2. Sofern nicht anders individuell vereinbart, wählt das WERBEZENTRUM WUNSTORF die jeweils günstigste Versandart. Spezielle Verpackungswünsche des Kunden gehen zu dessen Last.

19. LEISTUNGEN IM BEREICH HOSTING UND WEB

19.1. Für Leistungen im Bereich Webhosting (Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen) gelten die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers. Der Kunde schließt hierzu eigenständige Verträge direkt mit dem Dritten ab. Sollte das WERBEZENTRUM WUNSTORF diese Leistungen als Vermittler ausführen, übernimmt es keine Haftung.

19.2. Bei der Beschaffung von Internetdomains und der Bereitstellung von Serverdaten agiert das WERBEZENTRUM WUNSTORF lediglich als Vermittler. Es übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass beantragte Domains frei von Rechten Dritter sind oder dass Daten dauerhaft abrufbar bleiben. Ersatzansprüche Dritter aufgrund unzulässiger Verwendung einer Domain oder Nichtverfügbarkeit von Serverdaten sind vom Kunden zu tragen.

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20.1. Erfüllungsort ist der Sitz des WERBEZENTRUM WUNSTORF. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist ebenfalls der Sitz des WERBEZENTRUM WUNSTORF.

20.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

Diese AGB sollen dazu beitragen, Klarheit und Rechtssicherheit in der Zusammenarbeit zwischen dem WERBEZENTRUM WUNSTORF und seinen Kunden zu gewährleisten. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig. Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.

Stand 04.2025